Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:
§ 1 Vertragsschluss
Vermietung von Sportwagen zwischen der RS Rent-a-Car by Shah Rides GmbH und dem im Mietvertrag aufgeführten Mieter. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung beider Vertragsparteien zustande. Das Widerrufsrecht bleibt ausschließlich dem Vermieter vorbehalten.
§ 2 Fahrzeug & Sicherheit
Das im Mietvertrag genannte Fahrzeug ist werbefrei und Vollkasko versichert. Das Fahrzeug ist als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen und kann von außen nicht als Mietfahrzeug identifiziert werden.
Zur Sicherheit sind alle Fahrzeuge der RS Rent-a-Car by Shah Rides GmbH mit einem Ortungssystem inkl. Diebstahlschutz ausgestattet. Der Vermieter ist berechtigt, den aktuellen Zustand des Fahrzeuges zu überprüfen.
§ 3 Nutzungsberechtigung & Zusatzfahrer
Zur Nutzung des Mietfahrzeuges ist lediglich der im Mietvertrag genannte Mieter berechtigt. Der Vermieter kann gegen Entgelt weitere Zusatzfahrer zur Erweiterung der Nutzungsberechtigung im Mietvertrag aufnehmen. Die Mieter müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug sich beim Einsatz im Straßenverkehr im verkehrstüchtigen Zustand befindet und dass eine Entwendung oder unberechtigte Nutzung durch Dritte verhindert wird. Im Fall von Zuwiderhandlungen haften die Mieter persönlich und unbeschränkt. Verstöße gegen diese Regeln werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € (Netto) geahndet.
§ 4 Mietdauer & Verlängerung
Die vereinbarte Mietdauer und der Zeitpunkt der Rückgabe müssen eingehalten werden. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter die Kaution vorläufig einbehalten und bei Mehrkosten kürzen. Ist eine Verlängerung der Mietperiode erwünscht, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter einen Tag vor Ablauf der Mietperiode zu informieren und die Vertragsverlängerung schriftlich über die zur Verfügung gestellten Kanäle der RS Rent-a-Car via WhatsApp, E-Mail, Instagram oder durch persönliche Vorsprache zu bestätigen.
§ 5 Nutzung des Fahrzeugs & Fahrtgebiet
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Führung des Fahrzeugs während der Mietdauer zuständig und wurde belehrt, dass er nicht berechtigt ist, das Fahrzeug ohne vorherige Genehmigung ins Ausland zu führen. Fahrten mit dem Fahrzeug sind nur innerhalb von Deutschland gestattet; Ausnahmen für Auslandsfahrten unterliegen der Genehmigung des Vermieters. Der Mieter wurde darüber unterrichtet, dass das Fahrzeug mit besonderer Vorsicht im Straßenverkehr genutzt werden muss und dass die Teilnahme an illegalen Straßen- und Wettrennen strengstens verboten und vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Bei Verstößen wird der Vermieter rechtliche Schritte einleiten.
§ 6 Schadensfall & Unfall
Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und bei einem Unfall die örtliche Polizei zu verständigen. Aktenzeichen der Polizei und Beweismittel vom Unfallhergang, zum Beispiel Aufnahmen vom Unfallort, müssen unverzüglich beim Vermieter eingereicht werden. Der Vermieter behält sich vor, im Schadensfall bis zur abschließenden Bearbeitung die Kaution einzubehalten.
Das Schuldanerkenntnis bezieht sich ebenso auf alle Straftaten und selbstverschuldeten Ordnungswidrigkeiten, die der Mieter mit dem gemieteten Fahrzeug während der Mietperiode begangen hat.
§ 7 Rauch- & Tierhalteverbot, Rückgabe & Betankung
Im Fahrzeug gilt absolutes Rauch- und Tierhalteverbot. Verstöße gegen diese Regelung werden rechtlich geahndet und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Zudem wurde er darüber belehrt, dass das Fahrzeug vollgetankt zurückgegeben wird und nur mit dem hierfür vorgesehenen Kraftstoff betankt werden darf. Bei Falschbetankung oder Rückfragen ist der Mieter verpflichtet, sich sofort beim Vermieter zu melden.
Bei Nichtbeachtung der oben genannten Regeln ist der Vermieter befugt, die Kosten für die Betankung nach Fahrzeugrückgabe von der Kaution einzubehalten oder dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Tankkosten werden mit einer Pauschale von 3 € pro Liter berechnet. Die Kosten für die professionelle Reinigung bei einer starken Verschmutzung betragen 250 € (Netto).
§ 8 Mehrkosten
Mehrkosten sind Kosten, die durch die nicht ordnungsgemäße Rückgabe dem Vermieter entstanden sind und von der Versicherung nicht abgedeckt werden (Gewinnausfall bei verspäteter Rückgabe, erhöhte Verschmutzung, Mehrkilometer, Tankkosten etc.).
§ 9 Zahlung, Kaution & Vertragsunterlagen
Beim Abschluss des Mietvertrages wird die Kaution und der vereinbarte Mietpreis inklusive Zusatzleistungen sofort fällig. Folgende Zahlungsmethoden werden vom Vermieter akzeptiert: BAR, Kredit- oder EC-Karte, Überweisung oder PayPal. Ein Exemplar des Mietvertrages und der Allgemeinen Mietbedingungen werden dem Mieter beim Abschluss des Mietvertrages zur Verfügung gestellt. Vorschäden und Mängel am Fahrzeug werden vor der Fahrzeugübergabe in einem Protokoll schriftlich oder bildlich festgehalten.
§ 10 Selbstbeteiligung & Ausweispflicht
Die individuelle Selbstbeteiligung des Mieters wird im Mietvertrag vertraglich festgelegt und ist im Schadenfall fällig. Der Mieter muss vor der Unterzeichnung des Vertrages und bei Verkehrskontrollen während der Mietdauer nachweisen, dass er im Besitz eines gültigen Personalausweises (alternativ: aktueller Aufenthaltstitel mit einer Meldebescheinigung, nicht älter als vier Wochen) und einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
§ 11 Abhol- und Bringservice
Der Vermieter bietet gegen Aufpreis einen Abhol- und Bringservice für seine Kunden an. Dieser Service ist auch nachträglich über die Kanäle der RS Rent-a-Car oder nach telefonischer Kontaktaufnahme buchbar. Die Preise hierfür sind ortsabhängig und werden mit dem Mieter individuell vereinbart. Für den Fall, dass der Vermieter den Service nicht anbieten kann, gelten die vertraglich vereinbarten Rückgabevereinbarungen ausnahmslos.
§ 12 Schlussbestimmungen & Datenschutz
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Mietvertrages personenbezogene Daten erhoben werden oder erhoben werden können. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die aktuelle Datenschutzgesetzverordnung (DSGVO) einzuhalten und zu beachten.
Als Halter des Fahrzeugs ist die RS Rent-a-Car by Shah Rides GmbH berechtigt und gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten des Mieters bei behördlichen Ersuchen herauszugeben. Der Mieter wurde über die einzelnen Bestimmungen dieses Mietvertrages und der Allgemeinen Mietbedingungen unterrichtet. Durch die Unterschrift auf dem Mietvertrag beider Vertragsparteien kommt der Mietvertrag zustande.